§ 1. Grundlage: Die G.N.S. Press Association (nachfolgend Anbieter genannt) betreibt unter der Website http://www.pr-generator.de einen Dienst, der es den Nutzern (nachfolgend Nutzer genannt) ermöglicht, Pressemitteilungen automatisch zu generieren.
§ 2. Gegenstand: Der Anbieter stellt im kostenpflichtigen Nutzerbereich (Login) eine Datenbank mit einer Vielzahl von standardisierten Textmodulen für Pressemitteilungen bereit. Über die Datenbak wird aus den Textmodulen (Phrasen) eine neue Pressemitteilung auf Grundlage der vom Nutzer übermittelten Eckdaten erstellt.
§ 3. Voraussetzungen: Die Nutzung von pr-generator.de setzt die Vollendung des 18. Lebensjahres und volle Geschäftsfähigkeit voraus. Pressemitteilungen über Angebote, Dienst-, Produkt-/Serviceleistungen zu generieren, welche gegen geltende Gesetze verstoßen, sind von der angebotenen Dienstleistung die über http://www.pr-generator.de angeboten wird, ausgeschlossen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Internetseiten ohne Angabe von Gründen von den angebotenen Dienstleistungen auszuschließen. Ein Anspruch auf Nutzung besteht nicht.
§ 4. Kosten und Laufzeiten: Für die Flatrate (inklusive Nutzerrbereich/Login und Datenbankzugriff) fallen Kosten an. Der Nutzerbereich/Login wird nach Zahlungseingang frei geschaltet. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, jedoch mindestens für die Zeitdauer der gebuchten Flatrate. Pressemeldungen die im öffentlich zugänglichen Bereich von PR-Generator erstellt werden sind grundsätzlich kostenlos, aber Urheberrechtlich geschützt. Aus Gründen des Copyrights muss zwingend in der Fußzeile der erstellten Meldung, sollte eine Veröffentlichung erfolgen, dieser Hinweis erscheinen: Diese Pressemitteilung wurde mit PR-Generator.de erstellt. Die Meldung kann dann jederzeit und beliebig oft verwendet werden.
§ 5. Verfügbarkeit: Die Verfügbarkeit von http://www.pr-generator.de/ liegt bei mindestens 98 Prozent im Jahresmittel. Davon ausgenommen sind jene Zeiten, worin der Server aufgrund durch den Anbieter nicht beeinflussbarer Geschehnisse (höhere Gewalt, Handlungen Dritter, die nicht durch den Anbieter beauftragt sind, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, eingeschränkte Funktionalität) oder Wartungsarbeiten nicht erreichbar sind.
§ 6. Gewährleistung und Haftung: Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für indirekte Schäden und Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht soweit in den Fällen des Vorsatzes und der eigenen groben Fahrlässigkeit und/oder der eines leitenden Angestellten oder einfachen Erfüllungsgehilfen, der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder des Fehlers zugesicherter Eigenschaften zwingend für den vorhersehbaren Schaden gehaftet wird.
Bei Störungen, welche in den direkten Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, wird der Anbieter angemessene wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen ergreifen, um schnellstmöglich die vollständige Verfügbarkeit des Dienstes wieder herzustellen. Der Nutzer stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf ein schuldhaftes Verhalten des jeweiligen Users zurückgehen. Das schließt insbesondere Ansprüche gegen den Anbieter wegen illegaler Inhalte der von einem Nutzer genutzten Domain ein. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Internetseiten von Dritten
§ 7. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtstand: Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Anbieter und User findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort für Leistungen aus diesem Vertrag ist für beide Teile Ingolstadt. Gleiches gilt auch für Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen Anbieter und Nutzer. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 8. Unwirksamkeit einer Klausel: Es gelten allein die gesetzlichen Bestimmungen, soweit in den AGB keine abweichenden Vorschriften enthalten sind. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder im Einzelfall nicht anwendbar, dann bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand 07. Januar 2009
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